Strafrecht

Wenn die Polizei oder die Staatsanwaltschaft gegen Sie wegen des Verdachtes einer Straftat ermittelt, ist es regelmäßig notwendig, sich frühzeitig anwaltlichen Beistand heranzuziehen. Als Rechtsanwälte können die in die amtlichen Ermittlungsakten einsehen und eine effektive Verteidigungsstrategie aufbauen. Wir vertreten Sie gegenüber der Staatsanwaltschaft und bei Gericht. 

Gleiches gilt, wenn Sie z.B. mit Ihrem Kraftfahrzeug wegen zu schnellem Fahren, Rotlichtverstoß oder anderen Verkehrsverstößen durch die Polizei oder die Bußgeldstelle zur Verantwortung gezogen werden. Auch hier setzen wir uns für Sie ein, um ein drohendes Bußgeld oder Fahrverbot abzuwenden bzw. zu verringern. Nicht selten ergibt sich nämlich, dass das Messgerät, welches den Verkehrsverstoß registrieren soll, nicht ordnungsgemäß funktioniert hat oder anderweitig Fehler begangen wurden, welche die Messung unverwertbar machen. 

Aber auch die Opfer von Straftaten werden von uns vertreten. Das Opfer wird leider in Strafverfahren gegen Täter häufig von der Polizei und der Justiz allein gelassen. Wir helfen Ihnen als Opfer einer Straftat im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens (z.B. Nebenklagevertretung, Geltendmachung von Schadensersatz, Zeugenbeistand).